Im Prinzip schon. Aber die Frage ist doch: Was machen Sie in den Fällen, in denen der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen – egal ob Zustimmung oder Ablehnung – zu äußern?
Im Prinzip schon. Aber die Frage ist doch: Was machen Sie in den Fällen, in denen der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen – egal ob Zustimmung oder Ablehnung – zu äußern?